Hinweis zur ärztlichen Anordnung für psychologische Psychotherapie
Die reguläre Anordnungsbefugnis ist beschränkt auf Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin, für psychosomatische Medizin sowie auf Psychiaterinnen und Psychiater.
Bitte beachten Sie, dass Therapiesitzungen, die vor dem Ausstellungsdatum der Anordnung stattfinden, unter Umständen nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden können.
Bei Fragen zur Anordnung oder zum Vorgehen unterstütze ich Sie gerne.